Impressum
Munich Financial Business
Robert Mahr
Johann-Clanze-Str. 24
81379 München
Tel.: +49 (89) 5700 377 – 0
Fax: +49 (89) 5700 377 – 7
eMail: info@mfb.immobilien
Web: http://mfb.immobilien
USt-Identifikationsnummer: DE 210320732
Aufsichtsbehörde:
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Erlaubnis nach § 34 c GewO am 14.04.1992 erteilt.
Verbraucherinformation:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Webdesign:
M. Schuster
Fotos:
(C) Fotolia.de, GoodLayers
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass jemand unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen eines angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
- Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Lagespezifische Angaben basieren auf Fachzeitschriften o.ä. und geben keinerlei Garantie für die tatsächliche Wert -und Wertsteigerungssituation.
- Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie die Überlassung und Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
- Wir erklären, dass wir die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bearbeiten werden und alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.
- Die Bekanntgabe der Objektadresse geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf unsere Provisionsforderung im Falle des Ankaufes. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle unsere Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf. Auf Anfrage teilen wir den jeweiligen Eigentümer mit.
- Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns sofort bekanntzugeben.
- Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies innerhalb von 5 Tagen unter Beifügung eines Nachweises schriftlich zur Kenntnis bringen. Im anderen Fall kann er sich auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen und erkennt unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
- Bei Alleinaufträgen ist etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß den Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
- Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden.
- Wir haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
- Exposés und Prospekte dienen der Information und stellen kein vertragliches Angebot dar. Alle Angaben beruhen auf Angaben der Eigentümer. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. Mögliche behördliche Auflagen können die Planung und Quadratmeterzahlen verändern. Die Grundriss- und Gebäudeabbildungen sind Darstellungen aus der Sicht des Illustrators. Mustermöblierungen sind nicht im Preis inbegriffen – sie dienen nur als Einrichtungsvorschlag.
- Der Interessent erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe und Kontaktaufnahme per SMS, Fax und E-Mail zum Zwecke der Beratung und Information zu Immobilienangeboten. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken wird ausgeschlossen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Bis auf Widerruf dürfen auch weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
- Der Provisionsanspruch entsteht:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Abschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:- Die Käuferprovision beträgt 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis, sofern in
unseren Exposés im Einzelfall keine anderen Angaben gemacht sind. Der
Provisionssatz versteht sich inklusive der jeweils gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer (aktuell 19%). Seit dem 23.12.2020 gilt folgende gesetzliche
Vorgabe: Die Obergrenze zur Weitergabe der Maklerprovision an die
Käuferpartei liegt bei maximal 50 Prozent. Vereinbart die MFB mit der
Verkäufer-/Eigentümerpartei eine Verkäuferprovision in bestimmter Höhe, so
darf sie von der Käuferpartei maximal eine Käuferprovision in gleicher Höhe
verlangen. Die Käuferpartei darf von MFB erst dann zur Zahlung ihres
Provisionsanteils aufgefordert werden, wenn die Verkäuferpartei
nachweislich ihren Anteil bezahlt hat. Dabei kann der Nachweis beispielsweise
durch schriftliche Bestätigung der Verkäuferpartei oder durch Kopie des
Kontoauszuges der MFB über den Erhalt der Verkäuferprovision erbracht
werden. Grundsätzlich findet diese Neuregelung nur bei Einfamilienhäusern
und Eigentumswohnungen Anwendung, wenn die Käuferpartei nicht
gewerblich handelt. - Alle gewerblichen Immobilien, Anlageimmobilien (wie bspw. Mehrfamilien-
häuser), gemischt genutzte Immobilien, sowie Baugrundstücke fallen nicht
unter die Provisionsregelung vom 23.12.2020. Die Maklercourtage kann auch
weiter ausschließlich vom Käufer getragen werden, selbst wenn MFB vom
Verkäufer beauftragt wurde. - Bei Miet- und Pachtverträgen: Die Erhebung einer Maklercourtage gegenüber
einem Wohnungssuchenden (Mieter) im privaten Bereich ist gesetzlich
unzulässig und somit ausgeschlossen. Holt MFB ausschließlich wegen des
Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von
einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten (§ 6
Absatz 1 WoVermRG – Bestellerprinzip), gilt hierbei der Satz von zwei
Monatsmieten. Im gewerblichen Bereich bei einer Mietdauer von unter fünf
Jahren beträgt die Courtage zwei Monatsmieten; bei einer Mietdauer ab fünf
Jahre drei Monatsmieten, bezogen auf die Bruttomiete. Optionen verlängern
die Mietdauer entsprechend. - Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.
- Die Käuferprovision beträgt 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis, sofern in
- Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages
unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt.
Die geschuldete Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis der Immobilie inklusive
dem mit verkauftem Inventar. Wird das Inventar im Kaufvertrag getrennt zum
Kaufpreis des Objektes ausgewiesen, so versteht sich der Provisionsanspruch
zuzüglich des mit verkauften Inventars. - Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar.
- Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z.B. anstatt mit dem Eigentümer, mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.
- Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande
gekommenen Verträge durch uns. Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von
uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss
des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden,
die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den
weiter erteilten Aufträgen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets
gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt,
die nach diesen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind. - Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
- Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
- Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
- Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Information Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.
- Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
- Erfüllungsort und Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten München. Daneben gilt auch der allgemeine Gerichtsstand.
- Stand: 01.07.2022